Letzte Generation = kriminelle Vereinigung?

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Geposted von " GöKB " am 29.03.2025

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nun Anklage gegen “Die Letzte Generation” als vermeintlich kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB erhoben. Dies ist ein gefährlicher Präzedenzfall für die Kriminalisierung friedlicher Klimaproteste und ein massiver Eingriff in die Grund- und Menschenrechte der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Um sich juristisch wehren zu können, brauchen die Angeklagten erfahrene Verteidiger*innen. Doch ohne finanzielle Unterstützung ist eine angemessene Verteidigung kaum möglich.

Der Umwelt-Treuhandfonds (UTF) als bewegungsübergreifender Rechtshilfefonds für Klimaaktivist*innen sammelt daher Spenden   , um die Verteidigungskosten zu decken und sicherzustellen, dass die Betroffenen nicht schutzlos diesem Verfahren ausgesetzt sind.