Göttingen Klimaneutral bis 2030! Zum Stand des Bürger*innenbegehren: Was ist passiert, seitdem alle 9600 Unterschriften am 16. Juli bei der letzten Ratssitzung abgegeben wurden? Gleich nach der Abgabe erhielt GöttingenZero seitens der Verwaltung die Auskunft, dass eine Prüfung der Unterschriftenlisten aus personellen Gründen kaum vor den Kommunalen/Bundestags-Wahlen zu erwarten sei. Das wären weit über 2 Monate nach Abgabe. Wir fragten direkt nach (im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) §32 Abs. 6 Satz 1 steht: „Der Hauptausschuss entscheidet unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens:“) und boten personelle sowie finanzielle Hilfe an, damit die Listen „unverzüglich“ und gut vor der Wahl ausgezählt und unser Anliegen im Wahlkampf nicht in Vergessenheit geraten würde.
... mehr